Lehrbetrieb
Damit ein Betrieb Lernende ausbilden darf, hat er gewisse Voraussetzungen zu erfüllen; in der Verordnung über die berufliche Grundbildung sind Anforderungen an die Anbieter der beruflichen Bildung im Lehrbetrieb formuliert (fachliche Mindestanforderungen an BerufsbildnerInnen und Verhältnis Fachpersonen/Lernende). Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt erteilt die Ausbildungsbewilligung.
Hier finden Sie detaillierte Angaben zu den betrieblichen Mindesteinrichtungen.
Hier finden Sie detaillierte Angaben zu den Anforderungen an die Berufsbilder/innen.
Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zur Ausbildung von Reifenpraktiker/innen.
Nützliche Internetadresse für Betriebe
Informationen zum Lehrvertrag: https://www.berufsbildung.ch/dyn/22505.aspx