Überbetriebliche Kurse (üK)

Die überbetrieblichen Kurse üK ergänzen die Bildung der beruflichen Praxis und die schulische Bildung. Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch. Die Betriebe sind verantwortlich, dass ihre Lernenden an den Kursen teilnehmen.

Während der zweijährigen beruflichen Grundbildung findet an insgesamt vier Tagen ein überbetrieblicher Kurs statt, der die Kernkompetenz Reparaturtechnik gemäss Bildungsplan anhand von berufstypischen Anforderungen und Aufgaben vermittelt und fördert.

  1. Ausbildungsjahr: 2 Kurstage à je 8 Stunden (Januar/Februar/März)
  2. Ausbildungsjahr: 2 Kurstage à je 8 Stunden (August/September/Oktober)

Die Kurse werden in Zug durchgeführt. Die Teilnahme an den überbetrieblichen Kursen gilt als Arbeitszeit und wird entsprechend entschädigt. Den Ausbildungsbetrieben werden die Kurskosten in Rechnung gestellt.